Allgemeine Geschäftsbedingungen der GUEMA GmbH

1. Geltungsbereich der Bedingungen

1.1 Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der GUEMA GmbH, Schubartstraße 19, 70806 Kornwestheim, Deutschland, (nachfolgend "Günther Gruppe") und dem Kunden, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen ist im Internet unter www.guenther.group/agb jederzeit abrufbar.

1.3  Abweichende Bedingungen des Kunden, welche die Günther Gruppe nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Günther Gruppe ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Günther Gruppe ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die Günther Gruppe in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.

1.4 Die Günther Gruppe ist jederzeit berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist die Günther Gruppe berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Soweit nicht anderes vereinbart oder im Angebot aufgeführt ist, sind Angebote der Günther Gruppe frei bleibend. Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung bzw. Rechnung durch die Günther Gruppe zustande.

2.2 Auf Wunsch des Kunden erstellt die Günther Gruppe einen Kostenvoranschlag für die durchzuführenden Leistungen. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit eines Kostenvoranschlages übernommen. Sind die Leistungen nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags durchführbar (i. d. R. > 10%), wird die Günther Gruppe den Kunden hierüber informieren. Der Kunde kann den Vertrag aus diesem Grunde kündigen. Für die bis dahin erbrachte Leistung kann die Günther Gruppe einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen. Werden in einem Kostenvoranschlag nicht genannte Leistungen im Einvernehmen mit dem Kunden oder auf Anweisung des Kunden erbracht, so sind diese nach Maßgabe des tatsächlichen Arbeitsaufwandes als Zusatzauftrag zu vergüten.

2.3 Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen wie Kalkulationen von Zeit- und Fremdkostenaufwand sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

3. Zusammenarbeit

3.1 Die Vertragsparteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen, etwaigen Hindernissen bei der Vertragsdurchführung oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des Anderen unverzüglich gegenseitig.

3.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben nicht eindeutig, nicht durchführbar, fehlerhaft oder unvollständig sind, so hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der Günther Gruppe unverzüglich mitzuteilen.

3.3 Die Vertragsparteien benennen einander Ansprechpartner, die verbindlich sämtliche die Durchführung des Auftrags betreffende Fragen abstimmen und die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten. Bei Ausfall durch Urlaub, Krankheit etc. sind Ersatzpersonen zu benennen. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

3.4 Über den Informationsaustausch und die Absprachen der Ansprechpartner wird die Günther Gruppe dem Kunden eine per E-Mail zu übermittelnde Bestätigung erstellen. Die Bestätigung ist für die Absprachen der Parteien verbindlich, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde unterstützt die Günther Gruppe bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen vollumfänglich. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige und unentgeltliche Bereitstellung von Informationen, Materialien und Daten in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format. Ist eine Konvertierung des vom Kunden zur Verfügung gestellten Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Ferner gewährleistet der Kunde das rechtzeitige und unentgeltliche Zurverfügungstellen eigener Mitarbeiter mit der erforderlichen Sachkunde, von notwendigen technischen Equipments sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.

4.2 Soweit sich die Parteien leihweise gegenseitig Arbeitsmittel, Unterlagen oder sonstige Materialien zur Verfügung stellen, haben sie die ihr überlassenen Gegenstände mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu behandeln. Mängel oder Beschädigungen an geliehenen Arbeitsmitteln haben sie unverzüglich der anderen Partei anzuzeigen.

4.3 Der Kunde versichert, dass er über alle für die beauftragten Leistungen erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten, Daten und Vorlagen verfügt und stellt die Günther Gruppe von allen etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten frei

4.4 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der Günther Gruppe unverzüglich mitzuteilen.

4.5 Die Günther Gruppe ist berechtigt, ggf. den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, falls der Kunde einer Mitwirkungspflicht nach angemessener Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht nachkommt. Im Falle der Kündigung ist die Günther Gruppe berechtigt, die gesamten bis dahin angefallenen Arbeiten nach Aufwand abzurechnen.

4.6 Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der Günther Gruppe erteilen.

4.7 Von der Günther Gruppe herangezogene Kooperationspartner, freie Mitarbeiter oder andere Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Günther Gruppe. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von der Günther Gruppe eingesetzten Dritten im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monaten ohne Mitwirkung der Günther Gruppe weder direkt, indirekt, unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

5. Leistungen

5.1 Die Günther Gruppe erbringt Beratungs- und Dienstleistungen für Marketing, Marktforschung, Organisation und Vertrieb einschließlich Lieferungen von Produkten aus den Bereichen Marketing, Research und Digitale Medien. Die detaillierte Beschreibung der jeweils zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach dem jeweils zu Grunde liegenden Vertrags-, Angebots- oder Ausschreibungs-Unterlagen, Briefings, Projekt- und Leistungsbeschreibungen, Anlagen und Protokollen der Günther Gruppe. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung bzw. das Angebot durch die Günther Gruppe maßgebend.

5.2 Grundlage für die Leistungserbringung und damit Vertragsbestandteil kann neben Projektvertrag und/oder durch Kundenfreigabe akzeptiertes Angebot auch der Inhalt eines gemeinsamen Briefings beider Vertragsparteien sein. Wird das Briefing mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt die Günther Gruppe über den Inhalt des Briefings ein schriftliches Protokoll, welches dem Kunden übergeben wird. Die in diesem Protokoll festgehaltenen Vereinbarungen werden verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Protokoll nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

5.3 Ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung ist die Günther Gruppe nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistung führenden Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Quelldateien etc. verpflichtet.

5.4 Die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und sonstiger Leistungen ist nicht geschuldet.

5.5 Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

5.6 Wünscht der Kunde eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt er dies der Günther Gruppe schriftlich mit. Sofern die Änderungen nicht zur Erreichung der vertraglich vereinbarten Leistung oder zur Mängelbeseitigung zwingend erforderlich sind, hat der Kunde diese zusätzlich zu vergüten. Die Günther Gruppe wird dem Kunden in diesem Fall einen entsprechenden Kostenvoranschlag gemäß 2.2 zukommen lassen.

5.7 Hält die Günther Gruppe eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen für zweckmäßig, so teilt die Günther Gruppe dies dem Kunden schriftlich mit und unterbreitet einen Umsetzungsvorschlag nebst Kostenvoranschlag. Bis zur Freigabe des Umsetzungsvorschlages durch den Kunden verbleibt es bei dem ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang.

5.8 Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) und höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation) hat die Günther Gruppe nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Günther Gruppe, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Günther Gruppe resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten. Die Günther Gruppe wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

5.9 Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, dass Teillieferungen im konkreten Fall für den Kunden unzumutbar sind

6. Vertragsdurchführung

6.1 Die Günther Gruppe arbeitet als selbständiges, unabhängiges Unternehmen. Die Günther Gruppe ist nach besten Kräften bemüht, entsprechend Aufgaben und Terminvorgaben des Kunden, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen bereitzustellen und die Interessen des Kunden, insbesondere bei der Auswahl und Beauftragung Dritter, in jeder möglichen Form zu vertreten.

6.2 Zur Erfüllung des Kundenauftrages kann die Günther Gruppe die geschuldeten Vertragsleistungen auch durch Dritte erbringen lassen und behält sich daher vor, Subunternehmer zu beauftragen.

6.3 Werden von der Günther Gruppe im Zuge der Projektrealisierung bzw. Leistungserbringung Fremdangebote eingeholt, jedoch der Auftrag vom Kunden anderweitig vergeben, so berechnet die Günther Gruppe die für die Angebotseinholung aufgewendeten Leistungen nach Zeit- und Kostenaufwand.

6.4 Der Kunde ermächtigt die Günther Gruppe mit der Auftragserteilung, in seinem Namen zu handeln, soweit es sich um Geschäfte oder Leistungen handelt, die mit der Abwicklung des geschlossenen Vertrages zusammenhängen.

7. Abnahme

7.1 Nach Aufforderung durch die Günther Gruppe ist der Kunde zur Freigabe von Entwürfen und Zwischenergebnissen verpflichtet, sofern diese für sich sinnvoll beurteilt werden können.

7.2 Änderungswünsche nach Freigabe können eine kostenpflichtige Leistungsänderung i. S. v. Ziff. 5.6 darstellen.

7.3 Im Falle wesentlicher Mängel kann der Kunde die Abnahme bis zur vollständigen Mängelbeseitigung verweigern. Bei nicht wesentlichen Mängeln wird der Kunde die Abnahme erklären, ggf. unter Vorbehalt der Mängel, die von der Günther Gruppe binnen angemessener Frist zu beseitigen sind. Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme trotz Anzeige der Abnahmebereitschaft und Mängelfreiheit nicht innerhalb von zwei Wochen seit Übergabe erklärt oder bereits mit der vertragsgemäßen Nutzung der Leistungen begonnen hat.

8. Nutzungsrechte

8.1 Die Günther Gruppe gewährt dem Kunden aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung an den erbrachten Leistungen das einfache Nutzungsrecht, die Leistungen für die dem Vertrag zugrunde liegenden Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist – soweit nicht abweichend vereinbart – zeitlich und räumlich unbeschränkt. Inhaltlich ist das Nutzungsrecht auf den Vertragszweck begrenzt.

8.2 Will der Kunde von der Günther Gruppe gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinaus verwerten, bedarf es für die Abgeltung der Nutzungsrechte einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache.

8.3 Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist honorarpflichtig und darüber hinaus nur zulässig, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibt.

8.4 Ohne gesonderte Gestattung ist der Kunde zur Veränderung oder Bearbeitung von Software-Applikationen (z. B. HTML-Template, CSS) nicht berechtigt. Die von der Günther Gruppe gelieferten Leistungen oder Produkte dürfen dahingehend ohne Einverständnis der Günther Gruppe vom Kunden oder vom Kunden beauftragten Dritten weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Änderungen und Bearbeitungen, die zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig sind, bleiben hiervon ausgenommen. Die Vorschriften der §§ 69a ff. Urheberrechtsgesetz (UrhG) bleiben hiervon unberührt. Erlaubt ist die redaktionelle Bearbeitung (Ändern von Inhalten und Anpassung der Struktur) einer Website.

8.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Günther Gruppe auf dem fertig gestellten Werk und dessen Vervielfältigungsstücken mit Verweis und Link zum Internetauftritt www.guenther.group zu nennen (z.B. mindestens im Impressum eines erstellten Internetauftritts).

8.6 Über den Umfang der Nutzung steht der Günther Gruppe ein Auskunftsanspruch zu.

9. Urheberrecht

9.1 Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

9.2 Die Günther Gruppe darf die von ihr entwickelten Produkte angemessen und branchenüblich signieren. Eine Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen der Günther Gruppe und dem Kunden ausgeschlossen werden.

10. Vergütung

10.1 Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

10.2 Ist eine fixe Vergütung vereinbart und/oder erstreckt sich die Erarbeitung von vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so ist die Günther Gruppe berechtigt, für Teile der vereinbarten Leistung Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.

10.3 Die Günther Gruppe behält sich das Recht vor, vom Kunden eine erste Anzahlung der Auftragssumme unmittelbar nach Beauftragung verlangen.

10.4 Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind die individuell vereinbarten Vergütungssätze der Günther Gruppe anwendbar. Die Abrechnung der Aufwände erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, monatlich.

11. Zahlungsbedingungen

11.1 Die Zahlung wird spätestens sofort nach Fertigstellung fällig. Sollte sich die Fertigstellung kundenbedingt (verzögerte Abnahmen, Terminmangel, spätere Veröffentlichung gewünscht) verspäten, so ist die Günther Gruppe berechtigt, die Kosten so abzurechnen, als ob die Fertigstellung ohne die Verzögerungen hätte erfolgen können, auch wenn die Leistung zu diesem Zeitpunkt - der Verzögerung verschuldet - noch nicht fertig gestellt werden konnte.

11.2 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind sämtliche Leistungen bar und ohne Skontoabzug innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Datum der Rechnung zu leisten. Hinsichtlich der Voraussetzungen und der Folgen des Verzugs gelten die gesetzlichen Regeln.

11.3 Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf dem Konto der Günther Gruppe maßgeblich. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Günther Gruppe ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von zehn Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

11.4 Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden der Günther Gruppe alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die Günther Gruppe wird von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

12. Fremd- und Nebenkosten

12.1 Fremdkosten sind Aufwände wie sie bei der Inanspruchnahme von Leistungen durch Dritte, insbesondere für Beratung, Programmierung, Support, Design, Grafik, Text, Satz, Lithografie, Druck, Fotografien, Materialien, auditive und audiovisuelle Träger, Organisations- und Beschaffungskosten, Lektorat, Übersetzungen, Werkzeuge, Herstellung von Werbemitteln, Marktforschung, Anzeigenschaltung etc. entstehen. Nebenkosten sind anlässlich der Durchführung eines Auftrages der Günther Gruppe entstehende Kosten, insbesondere für Reisen, Reisespesen, Kommunikationsdienste, z. B. Telefon, Telefax, Briefdienste sowie Kurierdienste. Fremd- und Nebenkosten sind vom Kunden zu tragen. Die Kilometervergütung beträgt dabei 0,30 EUR/km.

12.2 Die Günther Gruppe behält sich das Recht vor, Nebenkosten als Pauschalbetrag in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen. Bei Kleinaufträgen mit mit Auftragssummen unter 2.500.- Euro wird eine Mindestpauschale von 100,- Euro erhoben.

13. Verwertungsgesellschaften

13.1 Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren durch die Günther Gruppe verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese gegen Nachweis an die Günther Gruppe zu erstatten. Die kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

14. Gewährleistung

14.1 Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit einer Leistung einen Anspruch auf Nacherfüllung. Der Kunde ist vorbehaltlich der Regelung in 13.2 bei Vorliegen eines Sachmangels darauf beschränkt, Nacherfüllung geltend zu machen. die Günther Gruppe kann die Nacherfüllung nach Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung durchführen. Im Fall einer Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache zurück zu gewähren.

14.2 Die Mangelbeseitigungssrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß und in Schriftform nachgekommen ist.

14.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu.

14.4 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 1 (ein) Jahr ab Abnahme.

15. Haftung

15.1 Die Günther Gruppe haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet die Günther Gruppe jedoch nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person unbeschränkt. Im Übrigen ist die Haftung im Falle der einfachen Fahrlässigkeit auf den Ersatz der vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt. Diese Haftungsreduktion gilt auch für das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen i. S. v. § 278 BGB.

15.2 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Günther Gruppe erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die Günther Gruppe ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt die Günther Gruppe von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Günther Gruppe auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Erachtet die Günther Gruppe für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit der Günther Gruppe die Kosten hierfür der Kunde.

15.3 Die Günther Gruppe haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Günther Gruppe haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Bilder, Grafiken, Fotos, Konzeptionen und Entwürfe.

15.4 Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist die Günther Gruppe nicht verantwortlich. Die Günther Gruppe prüft in keiner Weise die rechtliche Konformität der im Rahmen des Auftrags für den Kunden zu erbringenden Leistungen oder herzustellenden Produkte oder der Günther Gruppe vom Kunden überlassenen Materialien oder Werbemittel.

15.5 Für den Fall, dass aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Materialien und Inhalte die Günther Gruppe selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Günther Gruppe schad- und klaglos. Dies gilt insbesondere im Falle der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten (Kennzeichen, Geschmacksmuster etc.), Urheber- und Leistungsschutzrechten sowie Namens- und Persönlichkeitsrechten Dritter. Von diesem Freistellungsanspruch sind neben Schadensersatzforderungen insbesondere auch anfallende Rechtsanwaltskosten umfasst.

15.6 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass unverschlüsselte E-Mails ein offenes Medium sind. Die Günther Gruppe übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit von E-Mails. Auf Wunsch des Kunden kann die Kommunikation über verschlüsselte E-Mails geführt werden.

16. Aufrechnung und Zurückbehaltung

16.1 Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder diese durch die Günther Gruppe anerkannt wurden.

16.2 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.

16.3 Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

17. Eigentumsvorbehalt

17.1 Alle Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Ansprüche der Günther Gruppe aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden Eigentum (Vorbehaltsware) der Günther Gruppe.

17.2 Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Sache hat der Kunde die Günther Gruppe unverzüglich zu benachrichtigen.

18. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

18.1 Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der Günther Gruppe angefertigt werden, verbleiben bei der Günther Gruppe. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die Günther Gruppe schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von z.B. Konzepten, Protokollen, Aufzeichnungen, Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten oder anderer Unterlagen.

19. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

19.1 Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Bei Verträgen mit definierter Laufzeit wird er für die im Vertrag genannten Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

20. Streitigkeiten

20.1 Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist im Hinblick auf den Grundsatz der partnerschaftlichen, vertrauensvollen Zusammenarbeit außergerichtliche Einigung anzustreben. Vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ist zwingend ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen.

21. Referenznennung

21.1 Presseerklärungen, Auskünfte, etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung - auch per E-Mail - zulässig. Ungeachtet dessen darf die Günther Gruppe den Kunden auf ihrem Internetauftritt oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung vervielfältigen und verbreiten sowie zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben und auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

22. Geheimhaltungspflichten und Datenschutz

22.1 Die Günther Gruppe ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrages vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

22.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle betrieblichen und geschäftlichen Angelegenheiten einschließlich Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie Know-how der Günther Gruppe, sowie der mit der Günther Gruppe kooperierenden Unternehmen, die ihm während der Zusammenarbeit oder in Anbahnung einer solchen bekannt geworden sind oder noch bekannt werden, Dritten gegenüber nicht zu offenbaren oder zugänglich zu machen und alles erforderliche zu tun, um eine Kenntnisnahme durch Dritte insoweit zu verhindern. Der Geheimhaltungspflicht im Sinne dieser Vereinbarung unterliegen sowohl alle Informationen über bestehende und/oder geplante Betriebsabläufe und Techniken der Günther Gruppe als auch Informationen über und von der Günther Gruppe selbst.

22.3 Die Verpflichtung aus 22.2 gilt über die Dauer des zu Grunde liegenden Vertrages oder Auftrags zeitlich unbeschränkt.

22.4 Die Absätze 22.2 und 22.3 erstrecken sich nicht auf solche Informationen, die allgemein bekannt oder allgemein zugänglich waren oder für die der Empfänger nachweist, dass sie ihm bereits vorher bekannt waren, der Öffentlichkeit nach dem Empfang bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass der Empfänger hierfür verantwortlich ist, oder ihm zu einem beliebigen Zeitpunkt von einem berechtigten Dritten zugänglich gemacht worden sind.

22.5 Für jeden Fall einer Zuwiderhandlung gegen die in 22.2 und 22.3 genannten Verpflichtungen, zahlt der Kunde unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in Höhe von 20.000 Euro an die Günther Gruppe. Dieses gilt sowohl für vorsätzliche als auch für grob fahrlässige Zuwiderhandlungen.

23. Datenschutz

23.1 Die Günther Gruppe ist berechtigt, die den konkreten Auftrag betreffenden Daten elektronisch zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten, solange dies für die Durchführung des jeweiligen Auftrags erforderlich ist. Soweit keine gesetzlichen Vorschriften dies erfordern, wird die Günther Gruppe die Daten des Kunden löschen, sobald der Zweck der Speicherung weggefallen ist.

23.2 Die Übermittlung von Daten an Dritte ist auch ohne gesonderte Zustimmung des Kunden zulässig, wenn und soweit dies – etwa bei der Anmeldung von Domains o. ä. – Gegenstand des Vertrages ist.

24. Schlußbestimmungen

24.1 Erfüllungsort ist mangels anderer Vereinbarung der Ort der Niederlassung der Günther Gruppe.

24.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar entspringenden Rechtsstreitigkeiten sowie für solche über sein Entstehen und seine Wirksamkeit ist Stuttgart, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt auch für Streitigkeiten über das Vertragsverhältnis betreffenden Urkunden, Wechseln und Schecks. Die Günther Gruppe hat jedoch das Recht, den Kunden vor dem Gericht an dessen Wohn- bzw. Geschäftssitz in Anspruch zu nehmen.

24.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, auf die auch nicht mündlich verzichtet werden kann. Die Verwendung von E-Mails genügt dem Schriftformerfordernis.

24.4 Für alle sich aus dem Auftrag und seiner Abwicklung ergebenden Rechtsfragen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

24.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle des Vorliegens einer Vertragslücke.

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